Aus Sicherheitsgründen werden alle Elektroinstallationen gemäss Abnutzung oder Alterung für die periodische Kontrolle aufgefordert.
Bei der Abnahmekontrolle überprüft die Elektrokontrollen Schweiz AG als unabhängiges Kontrollorgan die Erstprüfung und die Schlusskontrolle des Elektroinstallateurs.
Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer findet die betriebsinterne Schlusskontrolle der erstellten Anlagen statt. Die Ergebnisse werden in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) festgehalten.
Nach Eingang des Sicherheitsnachweises (SiNa) lässt der Netzbetreiber eine Stichprobenkontrolle durchführen, um zu überprüfen, ob die vorgenommenen Installationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Bei Verkauf einer Immobilie mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen, sofern in den vergangenen 5 Jahren kein Sicherheitsnachweis (SiNa) erstellt wurde.
Geräteprüfungen nach SN EN 50699 dienen dazu, eine Gefahr von Personenschäden und Brandgefahren, durch eine fachmännische Kontrolle zu erkennen. Die Prüfintervalle werden durch den Betrieb definiert. Es empfiehlt sich, ein durch eine Risikoanalyse gestütztes, Prüfkonzept erstellen zu lassen.
Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme müssen mindestens alle 10 Jahre von einer Fachperson überprüft werden. Der Eigentümer ist selber für die Auftragsvergabe verantwortlich und trägt auch die Kosten selber.
Die Elektroanlage auf Booten, Schiffen und Yachten ist nach jeweils 10 Jahren oder nach einer Änderung an der Anlage neu zu prüfen. Der Sicherheitsnachweis (SiNa) darf bei einem Halterwechsel nicht älter als 5 Jahre sein.